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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Inklusive Job- & Ausbildungsmesse Region 10 - 21. Mai 2026 – Lebenshilfe Bayern Mitte, Ingolstadt

1. Veranstalter und Ziel der Veranstaltung

Das Netzwerk Inklusion Region 10 veranstaltet am 21. Mai 2026 die Inklusive Job- und Ausbildungsmesse Region 10 in den Räumlichkeiten der Lebenshilfe Bayern Mitte, Am Franziskanerwasser 26, 85053 Ingolstadt.*

Ziel der Veranstaltung ist es, Praktikumsplätze, Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse für Menschen mit Behinderung anzubahnen sowie das Thema Inklusion im Arbeitsleben in der Region sichtbar zu machen.

Der Veranstalterkreis tritt gemeinschaftlich auf. Die Koordination und organisatorische Durchführung erfolgt durch die beteiligten Netzwerkpartner.

2. Teilnahme und Kosten

Die Teilnahme von Unternehmen und Organisationen (nachfolgend Partner genannt) an der Veranstaltung ist kostenfrei. Für beratende Institutionen, die keine Arbeitgebende sind, beträgt die Teilnahmegebühr 600,- €. Die Standgröße beträgt für jeden Ausstellenden ca. 2x2m.

Auch die Teilnahme der Besuchenden sowie alle Angebote im Rahmen der Veranstaltung sind kostenfrei. Alle Mitmachangebote sind offen, barrierearm gestaltet und richten sich an alle Interessierten unabhängig von Alter, Geschlecht, Konfession, Nationalität oder sozialer Stellung.

3. Verbindliche Anmeldung und Zulassung

Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt über das auf der Website www.inklusion-region10.de bereitgestellte Anmeldeformular. Mit dem Absenden des Formulars erklären die Partner ihre verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung. Die Teilnahme steht unter dem Vorbehalt der organisatorischen Zulassung durch den Veranstalterkreis. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Ein Konkurrenzausschluss kann nicht gewährleistet werden. Die Anzahl der teilnehmenden Partner ist begrenzt.

4. Programm und Durchführung

Die Partner sichern zu, dass im Rahmen ihrer Angebote keine Inhalte präsentiert werden, die sittenwidrig, anstößig, diskriminierend, extremistisch oder in anderer Weise rechtswidrig sind.

Sofern Gefahrenstoffe, Werkzeuge, brennbare Materialien oder vergleichbare Gegenstände eingesetzt werden, verpflichten sich die Partner, geeignete Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und die Besuchenden entsprechend zu informieren. Alle Angebote sind gut sichtbar, zugänglich und möglichst barrierefrei zu gestalten.

5. Bewerbung der Veranstaltung

Die Partner sind berechtigt, den Namen der Veranstaltung sowie bereitgestellte Logos und Bezeichnungen für eigene PR- und Kommunikationszwecke zu nutzen.

Die Nutzung ist ausschließlich im Zusammenhang mit der Bewerbung der Veranstaltung und im dafür vorgesehenen Zeitraum sowie im bereitgestellten Rahmen zulässig.

6. Versicherung und Haftung

Die Partner sichern das Bestehen einer ausreichenden Haftpflichtversicherung zu und weisen diese bei Bedarf nach. Der Veranstalterkreis übernimmt keine Haftung für Schäden, die im Rahmen der Durchführung der Angebote durch die Partner entstehen. Sofern der Veranstalterkreis aufgrund eines Schadensereignisses in Anspruch genommen wird, das durch einen Partner verursacht wurde, verpflichtet sich der betreffende Partner, den Veranstalterkreis von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen freizustellen. Dies umfasst auch die Kosten einer rechtlichen Verteidigung.

7. Höhere Gewalt

Der Veranstalterkreis haftet nicht für Kosten oder Schäden, die aufgrund höherer Gewalt entstehen. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder behördlicher Anordnungen abgesagt, abgebrochen oder zeitlich bzw. räumlich eingeschränkt werden, besteht kein Anspruch auf Ersatz eigener Aufwendungen der Partner.

8. Rücktritt

Nach erfolgter Zulassung ist ein Rücktritt durch den Partner nur mit schriftlicher Zustimmung des Veranstalterkreises möglich.
Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.

9. Datenschutz

Die im Rahmen der Anmeldung erhobenen Unternehmens- und personenbezogenen Daten werden gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen) ausschließlich zum Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltung verarbeitet. Die Daten werden nur an solche Netzwerkpartner weitergegeben, die unmittelbar in die Durchführung der Veranstaltung eingebunden sind.

Nach Abschluss der Veranstaltung werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Die Partner haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Widerspruch gemäß den Artikeln 15 bis 21 DSGVO.

10. Nebenabreden und Schriftform

Nebenabreden oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

12. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

* Veranstalter im juristischen Sinne ist die Lebenshilfe Bayern Mitte GmbH.

© Inklusive Job- & Ausbildungsmesse Region 10 I 2026

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